Als Messstellenbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Sie kann durch einen Ableser oder durch den Kunden erfolgen. Wir führen nur Ablesungen bei Anlagen durch, deren Messstellenbetreiber wir sind.
Falls Sie eine Photovoltaikanlage besitzen und Ihren produzierten Strom in unser Netz einspeisen, benötigen wir zum 31.12. eines jeden Jahres Ihren Zählerstand. So können wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung errechnen und diese auszahlen.
Wann und wie oft Sie eine Ableseaufforderung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem bei Ihnen verbauten Messkonzept oder Ihrem Wohnort.
Besitzen Sie ein Blockheizkraftwerk (BHKW), fragen wir Sie viermal im Jahr nach Ihrem Zählerstand. Die Einspeisevergütung errechnen wir quartalsweise auf Basis der aktuellen Börsenpreise und zahlen sie dementsprechend aus.
Wenn Sie im Laufe eines Jahres einen neuen Lieferanten wählen, benötigen wir den Zählerstand zur Abgrenzung zwischen Ihrem alten und dem neuen Lieferanten.
Falls Ihr Energieverbrauch über ein Messkonzept ermittelt wird (z. B. das Messkonzept 2U), benötigen wir Ihre Zählerstände, um den Energieverbrauch zu errechnen und Ihrem Lieferanten mitzuteilen. Bitte senden Sie uns hierzu Ihren Zählerstand an einspeiseanlagen_e-netz@countandcare.de.
Wichtig: Wir fragen Sie nach Ihren Zählerständen. Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden.