Ihr Zählerstand wird abgelesen
Ab August werden die Zählerstände für den Jahresverbrauch wieder von Ableserinnen und Ablesern vor Ort erfasst. Die von der e-netz Südhessen beauftragten Ableserinnen und Ableser können sich ausweisen.
Bitte ermöglichen Sie ihnen den Zutritt zum Zähler im Gebäude. Falls die Ableser niemanden antreffen, hinterlassen Sie einen Alternativtermin und eine Ablesekarten. Auf der Ablesekarte können Sie die Zählerstände selbst eintragen und diese an uns übersenden.
Sie können uns ihre Zählerstände jederzeit auch über folgende Wege übermitteln
Wenn Sie keinen Zählerstand übermitteln
Wenn wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, schätzen wir Ihren Stromverbrauch auf der Basis des vorherigen Jahres.
Planen Sie einen Umzug? Dann kündigen Sie bei Ihrem Anbieter. Dieser informiert uns und wir senden Ihnen ein Anschreiben zur Zählerablesung zu.
Warum Sie Ihren Zählerstand ablesen und übermitteln sollten
Als Netz- und Messtellenbetreiber stellen wir von e-netz Südhessen sicher, dass alle Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet rund um die Uhr mit Energie versorgt werden, der Verbrauch von einem geeichten Zähler gemessen wird und durch die Ablesung die Zählerstände an einem Ort dokumentiert sind.
Als Ihr Netzbetreiber benötigen wir die Zählerstände, um mit Ihrem Versorger, also dem Strom- oder Gasanbieter, die Netzentgeltkosten abrechnen zu können.
Wenn wir Ihren Zählerstand vorliegen haben, leiten wir diesen an Ihren Versorger weiter. Die Mehrzahl der Strom- und Gasanbieter erstellen auf dieser Grundlage ihre Jahresverbrauchsabrechnung.
Manche Versorger fragen bei ihren Kundinnen und Kunden ebenfalls Zählerstände ab. Dies liegt u. a. daran, dass der Rhythmus der Zählerablesung oftmals nicht mit dem Beginn oder dem Ende des Liefervertrages übereinstimmt.
Stromzähler im Mietshaus ablesen
Besonders Bewohnerinnen und Bewohner von Mietwohnungen fragen sich oft: Wo finde ich den Stromzähler oder Gaszähler? Denn in einem Mietshaus ist es manchmal ziemlich knifflig, den Zähler zu finden. Meist befindet er sich in einem Keller, manchmal direkt in Ihrer Wohnung oder in älteren Gebäuden im Hausflur. Immer noch nicht fündig geworden? Dann fragen Sie bitte bei ihrer Vermieterin, bei ihrem Vermieter oder bei der Hausverwaltung nach.
Strom ins Netz einspeisen
Sind Sie Besitzerin oder Besitzer einer Photovoltaik-Anlage oder eines Blockheizkraftwerks (BHKW), mit dem Sie Strom ins öffentliche Netz leiten? Alle wichtigen Informationen zum Zählerstand-Ablesen finden Sie in unseren FAQs für Einspeiser.
Stromzähler ablesen
Haben Sie noch einen schwarzen mechanischen Zähler oder ist Ihr Stromzähler digital?
Eintarifzähler
Hier befindet sich der Zählerstand (meist achtstellig, weiße Zahlen auf schwarzem Untergrund) über dem Stromzählerrad. Beim Ablesen des Stromzählers (in Kilowattstunden, kurz kWh) müssen Sie lediglich die Vorkommastellen notieren, die rot eingerahmten Zahlen nach dem Komma lassen sie aus. Die Zählernummer (E-Nr.) finden Sie oberhalb des Barcodes.
Digitaler Stromzähler
Ein digitaler Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung genannt, lässt sich ablesen wie die analoge Version. Lesen Sie den Strom auf dem Display direkt auf der Vorderseite ab. Auch hier müssen Sie nur die Vorkommastellen notieren. Die Stromzählernummer finden Sie ebenfalls beim Barcode – zur Sicherheit können Sie die Nummer auch mit der Zählernummer auf Ihrer letzten Stromrechnung abgleichen.
Wenn Sie ein intelligentes Messsystem besitzen, dann entfällt das Ablesen des Zählerstands, da die Daten automatisch an e-netz Südhessen übermittelt werden.
Weitere Informationen und Arten von Stromzählern finden Sie hier.
Stromzähler für Wärmepumpe ablesen
Wenn Sie neben Ihrem Stromzähler für den Haushalt auch einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe haben, müssen Sie beide Zählerstände melden. Bitte achten Sie darauf, dass die Zählernummern übereinstimmen.
Im Falle eines Zweitarifzählers, der häufig beim Stromanschluss von Wärmepumpen anzutreffen ist und über eine Zählernummer verfügt, geben Sie bitte beide Zählerstände an.
Gaszähler ablesen
Beim Gaszähler-Ablesen ist die Vorgehensweise die gleiche wie beim Ablesen des Stromzählers. Der Zählerstand ist in weißen Zahlen auf schwarzem Grund dargestellt. Die Zählernummer finden Sie ebenfalls in der Nähe des Barcodes.
Wasserzähler ablesen
Die meisten Wasserzähler sind heute mit einem Funkmodul versehen und werden funkausgelesen. Hier kommt der Ableser ohne vorherige Terminankündigung nur noch vor die Tür und muss das Haus oder die Wohnung nicht mehr betreten. Als Mietpartei müssen Sie sich also nicht um das Ablesen des Wasserzählers kümmern, da dies in der Regel von der Vermietung organisiert wird.
Netzbetreiber für Trinkwasser ist die ENTEGA AG.
FAQs für Verbraucher
Vergessen, den Zählerstand mitzuteilen oder Zählerstand nicht abgelesen – was nun?
Waren Sie bei der Zählerablesung nicht zu Hause und haben Sie uns auch nachträglich keinen Zählerstand mitgeteilt? Dann schätzen wir Ihren Verbrauch und greifen dafür auf Vorjahreswerte zurück. Bei Einspeisezählern nutzen wir dafür u. a. Werte vergleichbarer Einspeisestellen und vorliegender Wetterdaten.
Der Zähler misst falsch – was kann ich tun?
Ihr Zählerstand zeigt beim Zähler-Ablesen plötzlich einen ungewöhnlich hohen Verbrauch an? Dann liegt der Gedanke nahe, dass etwas mit dem Zähler nicht stimmt. Da die Technik der Zähler strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt, ist ein falsches Messergebnis von Strom- oder Gaszählern jedoch äußerst selten. Wenn trotzdem Zweifel am Zähler bestehen und Sie vermuten, dass Ihr Gas- oder Stromzähler falsch zählt, können Sie eine Zählerbefundprüfung beantragen. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler tatsächlich mangelhaft ist, übernehmen wir die Kosten der Prüfung. Andernfalls trägt die Kosten der Antragsteller.
Überprüfen Sie deshalb besser zuerst, ob sich an Ihrem Verbrauch etwas geändert haben könnte, zum Beispiel durch mehr Personen im Haushalt und neue oder fehlerhafte Geräte. Nutzen Sie Ihre Wohnräume vielleicht anders oder mussten Sie mehr heizen als sonst? Dann hat das auch Einfluss auf den Gasverbrauch. Um ganz sicherzugehen, können Sie bei Ihrer Hausverwaltung nachfragen, ob die Verbräuche den richtigen Haushalten zugeordnet wurden.
Ich ziehe um – was muss ich beachten?
Bitte melden Sie sich bei Ihrem Lieferanten ab. Dieser informiert uns über das Ende der Belieferung. Wir senden Ihnen dann ein Anschreiben mit einer Ablesepostkarte. Diese senden Sie uns bitte mit dem eingetragenen Zählerstand an folgende Adresse zu:
COUNT+CARE GmbH & Co. KG
Beleglesezentrum
Postfach 23 24
76011 Karlsruhe
Ich habe meinen Lieferanten gewechselt – was muss ich beachten?
Auch, wenn Sie Ihren Gas- oder Stromanbieter wechseln, bleibt e-netz Südhessen der Netzbetreiber. Lesen Sie zum Tag des Anbieterwechsels den Zählerstand ab und übermitteln Sie ihn an e-netz Südhessen sowie an ihren alten und neuen Stromanbieter.
Ich habe den Zählerstand falsch abgelesen – was passiert nun?
Wenn Sie einen falschen Zählerstand übermittelt haben, informieren Sie uns in einer Reklamation, damit wir den Zählerstand korrigieren können.
Warum wird der Zähler doppelt abgelesen?
Als Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Zähler jährlich abzulesen. Wir übermitteln diese an die verschiedenen Strom- und Gasanbieter und rechnen mit diesen auch die Netzentgelte ab. Trotzdem kommt es manchmal vor, dass Ihr Anbieter eine eigene Ablesung anmeldet. Das liegt daran, dass Zählerstände oft zu Beginn eines neuen Vertrages benötigt werden. Und da der Beginn eines Liefervertrages nicht unbedingt in den Zeitraum unseres Ableseturnus fällt, werden weitere Ablesungen der Zählerstände nötig. Die Ablesung durch die e-netz Südhessen garantiert aber eine Dokumentation des Verbrauchs unabhängig vom Anbieter. Diese Zählerstandshistorie können Sie als registrierter Nutzer des Netzbetreiberportals jederzeit einsehen. Erfahren Sie mehr dazu:
Warum wurde mein Zähler gesperrt?
In der Regel hat Ihr Anbieter bei einer Sperrung offene Forderungen an Sie. Übermitteln Sie uns das Onlineformular zur Zählersperrung und wir werden Ihnen den Grund und die Dauer der Sperrung mitteilen.
FAQs für Einspeiser
Ich bekomme mehrere Ableseaufforderungen im Jahr – warum?
Als Messstellenbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Sie kann durch einen Ableser oder durch den Kunden erfolgen. Wir führen nur Ablesungen bei Anlagen durch, deren Messstellenbetreiber wir sind.
Falls Sie eine Photovoltaikanlage besitzen und Ihren produzierten Strom in unser Netz einspeisen, benötigen wir zum 31.12. eines jeden Jahres Ihren Zählerstand. So können wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung errechnen und diese auszahlen.
Wann und wie oft Sie eine Ableseaufforderung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem bei Ihnen verbauten Messkonzept oder Ihrem Wohnort.
Besitzen Sie ein Blockheizkraftwerk (BHKW), fragen wir Sie viermal im Jahr nach Ihrem Zählerstand. Die Einspeisevergütung errechnen wir quartalsweise auf Basis der aktuellen Börsenpreise und zahlen sie dementsprechend aus.
Wenn Sie im Laufe eines Jahres einen neuen Lieferanten wählen, benötigen wir den Zählerstand zur Abgrenzung zwischen Ihrem alten und dem neuen Lieferanten.
Falls Ihr Energieverbrauch über ein Messkonzept ermittelt wird (z. B. das Messkonzept 2U), benötigen wir Ihre Zählerstände, um den Energieverbrauch zu errechnen und Ihrem Lieferanten mitzuteilen. Bitte senden Sie uns hierzu Ihren Zählerstand an einspeiseanlagen_e-netz@countandcare.de.
Wichtig: Wir fragen Sie nach Ihren Zählerständen. Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden.
Haben Sie den Energielieferanten gewechselt?
Sollten Sie den Lieferanten wechseln, wird eine Ablesung notwendig. Als Messstellenbetreiber übermitteln wir für Sie den Zählerstand zum Vertragswechsel an den alten und neuen Lieferanten.
Ihr alter Lieferant benötigt einen Zählerstand, um Ihnen eine Schlussabrechnung zu erstellen. Und Ihr neuer Lieferant muss wissen, bei welchem Zählerstand die Versorgung beginnt. Auf diese Weise wird eine korrekte Abrechnung sichergestellt.
Sollten Sie eine Ableseaufforderung von Ihrem Lieferanten erhalten haben, können Sie den Zählerstand gerne bei uns angeben. Wir übermitteln jede Ablesung an Ihren Lieferanten, auch, wenn wir Sie nicht persönlich aufgefordert haben.
In meinem Haus ist ein Messkonzept 2U verbaut – was muss ich bei der Ablesung beachten?
Ist das Messkonzept 2U verbaut, wird der Stromverbrauch Ihrer Heizung rechnerisch ermittelt. Auf diese Weise sparen Sie die Kosten für einen weiteren Zähler.
Für Ihre Heizung haben wir in unserem System einen ‘virtuellen Zähler’ angelegt, den es nur in unserer Datenbank gibt und den Sie nicht selbst einsehen können. So können wir die berechneten Verbräuche eintragen und an Ihren Lieferanten versenden. Als Messstellenbetreiber sind wir verpflichtet, diese Berechnung vorzunehmen und zu übermitteln. Damit wir unserer Pflicht nachkommen können und den Verbrauch berechnen können, benötigen wir Ihre Unterstützung bei der Ablesung.
Bitte senden Sie alle Zählerstände (Netzbezug, Einspeisung und Haushaltsstrom) für den virtuellen Heizungsstrom, den Sie nicht über Ihre PV-Anlage beziehen an den Netzbetreiber e-netz Südhessen. Wir errechnen dann den Verbrauch und übermitteln die Daten an Ihren Lieferanten. Unter dem ‘virtuellen Zähler’ wird der Verbrauchswert dokumentiert.
Sie können ganz einfach Ihren Zählerstand online eingeben oder Sie teilen uns den Zählerstand per E-Mail über einspeiseanlagen_e-netz@countandcare.de mit.
Bitte berechnen Sie nicht selbstständig den Verbrauch Ihrer Heizung und kommunizieren Sie diesen auch nicht an Ihren Lieferanten.