Das könnte zum Beispiel kurz nach einem Umzug der Fall sein. Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Energieversorgung gilt für jeden privaten Haushalt in Deutschland.
Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, das die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG). Welches Unternehmen das ist, legt der Netzbetreiber alle drei Jahre fest. Der Grundversorger ist verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen.
Die e-netz Südhessen AG hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG zum 01. Juli 2024 den Grundversorger für drei Kalenderjahre vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027, festgestellt:
Für die Stromversorgung wurde die ENTEGA Plus GmbH als Grundversorger festgestellt. Sie deckt die Grundversorgung in großen Teilen des Netzgebiets ab und ist für die Kommunen rund um die Regionalstellen der e-netz Südhessen in Darmstadt, Groß-Umstadt und Erbach zuständig. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Gernsheim. Hier übernimmt die EWR AG die Grundversorgung. Den Grundversorger Strom in Heppenheim stellt die GGEW AG fest, da sie das dortige Stromnetz betreibt.
Für die Gasversorgung wurde die ENTEGA Plus GmbH (ehemals ENTEGA Energie GmbH) als Grundversorger festgestellt. Das betrifft auch die Grundversorgung mit Gas in Groß-Gerau, obwohl die Strom-Grundversorgung bei der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH liegt.