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Grundversorger für Strom und Gas herausfinden

Anschlussnehmer werden von ihrem jeweiligen Grundversorger mit Strom oder Gas beliefert, wenn sie keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben.

Das könnte zum Beispiel kurz nach einem Umzug der Fall sein. Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Energieversorgung gilt für jeden privaten Haushalt in Deutschland.

Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, das die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG). Welches Unternehmen das ist, legt der Netzbetreiber alle drei Jahre fest. Der Grundversorger ist verpflichtet, jedermann gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas zu versorgen.

Die e-netz Südhessen AG hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG zum 01. Juli 2024 den Grundversorger für drei Kalenderjahre vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027, festgestellt:

Für die Stromversorgung wurde die ENTEGA Plus GmbH als Grundversorger festgestellt. Sie deckt die Grundversorgung in großen Teilen des Netzgebiets ab und ist für die Kommunen rund um die Regionalstellen der e-netz Südhessen in Darmstadt, Groß-Umstadt und Erbach zuständig. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Gernsheim. Hier übernimmt die EWR AG die Grundversorgung. Den Grundversorger Strom in Heppenheim stellt die GGEW AG fest, da sie das dortige Stromnetz betreibt.

Für die Gasversorgung wurde die ENTEGA Plus GmbH (ehemals ENTEGA Energie GmbH) als Grundversorger festgestellt. Das betrifft auch die Grundversorgung mit Gas in Groß-Gerau, obwohl die Strom-Grundversorgung bei der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH liegt.

Ihr Grundversorger für Strom und Gas

Städte und Gemeinden Zuständiger Grundversorger Postanschrift
Darmstadt, Groß-Umstadt, Erbach ENTEGA Plus GmbH

ENTEGA Plus GmbH
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt

kundenservice@entega.de
www.entega.de

Rechnungsadresse:
ENTEGA Plus GmbH

Rechnungswesen
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Gernsheim EWR AG

EWR AG
Lutherring 5
67547 Worms

info@ewr.de
www.ewr.de

Fragen und Antworten zum Thema Grundversorgung

Ab wann falle ich in die Grundversorgung?

Automatisch schon dann, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und zum ersten Mal das Licht oder ihre Gasheizung anschalten - immer unter der Voraussetzung, dass Sie ein Privathaushalt sind und über keinen anderen Energieversorger Strom oder Gas beziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Strom und Gas auch bei einer unklaren Versorgungssituation weiter fließen. Sollte z.B. Ihr Vertragslieferant Insolvenz anmelden oder ein Anbieterwechsel sich ungeplant verzögern, werden Sie als Verbraucher von der Ersatzversorgung aufgefangen. Der Grundversorger ist gleichzeitig immer auch der Ersatzversorger. In der Regel sind auch die Preise identisch.