Gibt es bei Ihrem Anbieterwechsel doch mal ein Problem, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Strom oder Gas ausfallen. Denn in solchen Fällen greift die gesetzlich geregelte „Ersatzversorgung“ und der für Ihren Ort zuständige Grundversorger beliefert Sie weiterhin mit Strom und Gas.
Auf der Website der Bundesnetzagentur erhalten Sie weitere Informationen zur Ersatzversorgung.