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Ältere Solaranlage auf einem Dach

Wie Sie auf Eigenstromnutzung umstellen und profitieren

Strombezugskosten nachhaltig senken

Bei steigenden Energiepreisen und sinkenden Einspeisevergütungen bietet sich die Umstellung auf Eigenstromnutzung an – vor allem bei Anlagen, die älter als 20 Jahre sind und damit als „ausgefördert“ gelten. Bleiben Sie aktiver Teil der Energiewende unserer Region, profitieren Sie von der Nutzung Ihres selbst erzeugten Stroms und senken Sie Ihre Strombezugskosten nachhaltig. Wie Sie Ihre Anlage unter geringem Investitionsaufwand unter Einbindung in Ihre bestehende Installationsverteilung umstellen bzw. umrüsten können, zeigen wir Ihnen gerne.

Durch Eigenstromnutzung im Vorteil

  • Mehr Unabhängigkeit vom angespannten Energiemarkt
  • Finanzielle Entlastung durch anteilige Eigenstromversorgung
  • Erhaltung der Einspeisemöglichkeit bei Stromüberschüssen
  • Weiterer Erhalt Ihrer Photovoltaikanlage
  • Aktiver Beitrag zur Energiewende vor Ort

Gut zu wissen

Der Eigenverbrauch ist für EEG-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von bis zu 30 kW von der EEG-Umlage befreit. Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW sind zur Zahlung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch verpflichtet. Zur Erfassung EEG-umlagepflichtiger Strommengen ist in diesem Fall ein Gesamterzeugungszähler erforderlich.

Umstellung Ihres Messkonzepts: So einfach geht’s

Technik-Check vor Ort / Anmeldung
Ihr Installateur bespricht mit Ihnen den Aufwand der Umrüstung und schickt uns die Anmeldung mit dem Vermerk der Umstellung auf Eigenverbrauch.

Umrüstung
Lassen Sie uns über Ihren Installateur die Umrüstungsanmeldung mit dem Vermerk der Umstellung auf Eigenverbrauch zukommen.

Fertigmeldung
Ihr Installateur schickt uns nach der Umrüstung die erforderliche Fertigmeldung.

Inbetriebsetzung
Nach Eingang der Fertigmeldung kann Ihr Installateur einen gemeinsamen Termin zur Zählersetzung und Inbetriebnahme mit uns vereinbaren.

Ausgangssituation und Umrüstungsvarianten

Ausgangssituation

Zwei getrennte Zähler für Stromeinspeisung und -bezug
 

Lösung

Umrüstung des Messkonzepts auf einen Zwei-Richtungs-Zähler für Stromeinspeisung und -bezug

Illustration der ersten Lösungsvariante eines Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers

Umrüstungsvariante 1

Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers am ehemaligen PV-Zählerplatz sowie Auflösung des alten Bezugs-Zählerplatzes

Illustration der zweiten Lösungsvariante eines Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers

Umrüstungsvariante 2

Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers am ehemaligen Bezugs-Zählerplatz sowie Auflösung des alten PV-Zählerplatzes

Installateur suchen

Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Umrüstungsmaßnahmen und der Meldeprozesse einen in das Installateurverzeichnis der e-netz Südhessen eingetragenen Elektroinstallateur.

Worauf Ihr Installateur bei der Umrüstung und Umstellung achten sollte

Bei der Umstellung von Volleinspeisung auf Selbstverbrauch werden an Ihre Photovoltaikanlage die gesetzlich für alle Anlagenbetreiber gleichermaßen vorgeschriebenen Anforderungen gestellt. Auch die Vorgaben der VDE-AN-R 4100 und die Planungshilfen zur Anwendungsregel der e-netz Südhessen AG sind zu beachten.

  1. Anlage checken

    Ihre Anlage muss technisch einwandfrei und sicher sein.

  2. Wir erhalten Ihre Unterlagen

    Wir benötigen von Ihrem Installateur eine An- bzw. Fertigmeldung mit dem Vermerk der Umstellung auf Eigenverbrauch.

  3. Arbeitssicherheit gewährleisten

    Der Zählerschrank muss ab Vorderkante eine Rückenfreiheit von 1,2 m aufweisen.

     

  4. Bedienbarkeit prüfen

    Die Zählervorsicherung muss von Laien bedienbar sein.

  5. Installationsvorgaben einhalten

    Die Zählerschleifenverdrahtung muss flexibel erfolgen und eine Zählersteckklemme eingebaut sein.

  6. Für Sicherheit sorgen

    Es muss eine sperrbare Trennstelle vorhanden sein (Hauptschalter, Neozed-Element).

Detailaufnahme einer Solaranlage

Was kostet eine Umrüstung – und lohnt sich das Ganze?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Umrüstung Ihrer Zähleranlage um einen kostenpflichtigen Aufwand außerhalb des Messstellenbetriebsgesetzes handelt.

Je nach Umrüstungsvariante sollten Sie mit Kosten zwischen 400 und 750 Euro rechnen. Falls aufgrund des technischen Zustands der Anlage weitere Maßnahmen erforderlich sind, könnte sich das Investitionsvolumen entsprechend erhöhen. Beispielsweise, wenn ein Tausch des Zählerschranks bzw. eine Neuinstallation der Zählerplätze aus Sicherheitsgründen unumgänglich sein sollte. Was eher selten das Fall ist.

Ob sich die Umrüstung und damit die Umstellung auf Eigenverbrauch finanziell auch für Sie lohnt, können Sie selbst grob ermitteln, in dem Sie Ihre bisherigen Jahresverbrauchswerte und aktuelle Strombezugskosten mit dem genannten Kostenrahmen vergleichen.

Wie hoch Ihre Entlastung durch Eigenstromnutzung ausfallen wird, hängt nicht zuletzt von der Größe Ihrer Anlage sowie vom Strombedarf Ihres Haushalts ab.

Anschlussförderung oder Direktvermarktung

Die Alternativen zur Eigenstromnutzung

Anschlussförderung

Wenn Sie eine EEG-Anlage mit Anspruch auf eine Anschlussförderung bis zum 31.12.2027 betreiben und unverändert Strom in unser Netz einspeisen möchten, müssen Sie vorerst nichts weiter unternehmen – Ihre Anlage wurde in diesem Fall automatisch zum 01.01.2022 der Anschlussförderung zugeordnet.

Die e-netz Südhessen AG ist in diesem Fall weiterhin für die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommengen verantwortlich. Die Höhe der Anschlussförderung wird dem Jahresmarktwert (Anlage 1 Nr. 4 EEG 2021) entsprechen; abzüglich der Kosten für die Vermarktung des Stroms.

Wie hoch die endgültige Vergütung ausfällt, steht erst nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres fest. Sie erhalten daher monatliche Abschläge, die mit Ihrer Jahresabrechnung ausgeglichen werden, sobald der Jahresmarktwert feststeht. Die Veröffentlichung der Marktwerte und Vermarktungskosten finden Sie hier.

Direktvermarktung

Direktvermarktung bedeutet, dass Ihr eingespeister Strom nicht durch den Netzbetreiber vermarktet wird, sondern von einem Dienstleister wie einem Energielieferanten, mit dem Sie zuvor einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die Vergütung erhalten Sie dann ebenfalls von Ihrem Direktvermarkter.

Bei einem Wechsel in die Direktvermarktung ist es erforderlich, dass die Anlage durch den Direktvermarkter fernsteuerbar ist und die Einspeisung viertelstundenscharf gemessen wird. Ausgenommen hiervon sind Anlagen bis 100 kW installierte Leistung, die den gesamten erzeugten Strom in das Netz einspeisen.

Sofern keine Eigenversorgung erfolgt, ist für einen Wechsel in die Direktvermarktung keine sonstige technische Umrüstung erforderlich.