Technik-Check vor Ort / Anmeldung
Ihr Installateur bespricht mit Ihnen den Aufwand der Umrüstung und schickt uns die Anmeldung mit dem Vermerk der Umstellung auf Eigenverbrauch.
Durch Eigenstromnutzung im Vorteil
- Mehr Unabhängigkeit vom angespannten Energiemarkt
- Finanzielle Entlastung durch anteilige Eigenstromversorgung
- Erhaltung der Einspeisemöglichkeit bei Stromüberschüssen
- Weiterer Erhalt Ihrer Photovoltaikanlage
- Aktiver Beitrag zur Energiewende vor Ort
Gut zu wissen
Der Eigenverbrauch ist für EEG-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von bis zu 30 kW von der EEG-Umlage befreit. Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW sind zur Zahlung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch verpflichtet. Zur Erfassung EEG-umlagepflichtiger Strommengen ist in diesem Fall ein Gesamterzeugungszähler erforderlich.
Umstellung Ihres Messkonzepts: So einfach geht’s
Umrüstung
Lassen Sie uns über Ihren Installateur die Umrüstungsanmeldung mit dem Vermerk der Umstellung auf Eigenverbrauch zukommen.
Fertigmeldung
Ihr Installateur schickt uns nach der Umrüstung die erforderliche Fertigmeldung.
Inbetriebsetzung
Nach Eingang der Fertigmeldung kann Ihr Installateur einen gemeinsamen Termin zur Zählersetzung und Inbetriebnahme mit uns vereinbaren.
Ausgangssituation und Umrüstungsvarianten
Ausgangssituation
Zwei getrennte Zähler für Stromeinspeisung und -bezug
Lösung
Umrüstung des Messkonzepts auf einen Zwei-Richtungs-Zähler für Stromeinspeisung und -bezug
Installateur suchen
Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Umrüstungsmaßnahmen und der Meldeprozesse einen in das Installateurverzeichnis der e-netz Südhessen eingetragenen Elektroinstallateur.
Worauf Ihr Installateur bei der Umrüstung und Umstellung achten sollte
Bei der Umstellung von Volleinspeisung auf Selbstverbrauch werden an Ihre Photovoltaikanlage die gesetzlich für alle Anlagenbetreiber gleichermaßen vorgeschriebenen Anforderungen gestellt. Auch die Vorgaben der VDE-AN-R 4100 und die Planungshilfen zur Anwendungsregel der e-netz Südhessen AG sind zu beachten.
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Anlage checken
Ihre Anlage muss technisch einwandfrei und sicher sein.
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Wir erhalten Ihre Unterlagen
Wir benötigen von Ihrem Installateur eine An- bzw. Fertigmeldung mit dem Vermerk der Umstellung auf Eigenverbrauch.
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Arbeitssicherheit gewährleisten
Der Zählerschrank muss ab Vorderkante eine Rückenfreiheit von 1,2 m aufweisen.
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Bedienbarkeit prüfen
Die Zählervorsicherung muss von Laien bedienbar sein.
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Installationsvorgaben einhalten
Die Zählerschleifenverdrahtung muss flexibel erfolgen und eine Zählersteckklemme eingebaut sein.
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Für Sicherheit sorgen
Es muss eine sperrbare Trennstelle vorhanden sein (Hauptschalter, Neozed-Element).
Was kostet eine Umrüstung – und lohnt sich das Ganze?
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Umrüstung Ihrer Zähleranlage um einen kostenpflichtigen Aufwand außerhalb des Messstellenbetriebsgesetzes handelt.
Je nach Umrüstungsvariante sollten Sie mit Kosten zwischen 400 und 750 Euro rechnen. Falls aufgrund des technischen Zustands der Anlage weitere Maßnahmen erforderlich sind, könnte sich das Investitionsvolumen entsprechend erhöhen. Beispielsweise, wenn ein Tausch des Zählerschranks bzw. eine Neuinstallation der Zählerplätze aus Sicherheitsgründen unumgänglich sein sollte. Was eher selten das Fall ist.
Ob sich die Umrüstung und damit die Umstellung auf Eigenverbrauch finanziell auch für Sie lohnt, können Sie selbst grob ermitteln, in dem Sie Ihre bisherigen Jahresverbrauchswerte und aktuelle Strombezugskosten mit dem genannten Kostenrahmen vergleichen.
Wie hoch Ihre Entlastung durch Eigenstromnutzung ausfallen wird, hängt nicht zuletzt von der Größe Ihrer Anlage sowie vom Strombedarf Ihres Haushalts ab.
Anschlussförderung oder Direktvermarktung
Die Alternativen zur Eigenstromnutzung
Anschlussförderung
Wenn Sie eine EEG-Anlage mit Anspruch auf eine Anschlussförderung bis zum 31.12.2027 betreiben und unverändert Strom in unser Netz einspeisen möchten, müssen Sie vorerst nichts weiter unternehmen – Ihre Anlage wurde in diesem Fall automatisch zum 01.01.2022 der Anschlussförderung zugeordnet.
Die e-netz Südhessen AG ist in diesem Fall weiterhin für die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommengen verantwortlich. Die Höhe der Anschlussförderung wird dem Jahresmarktwert (Anlage 1 Nr. 4 EEG 2021) entsprechen; abzüglich der Kosten für die Vermarktung des Stroms.
Wie hoch die endgültige Vergütung ausfällt, steht erst nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres fest. Sie erhalten daher monatliche Abschläge, die mit Ihrer Jahresabrechnung ausgeglichen werden, sobald der Jahresmarktwert feststeht. Die Veröffentlichung der Marktwerte und Vermarktungskosten finden Sie hier.
Direktvermarktung
Direktvermarktung bedeutet, dass Ihr eingespeister Strom nicht durch den Netzbetreiber vermarktet wird, sondern von einem Dienstleister wie einem Energielieferanten, mit dem Sie zuvor einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die Vergütung erhalten Sie dann ebenfalls von Ihrem Direktvermarkter.
Bei einem Wechsel in die Direktvermarktung ist es erforderlich, dass die Anlage durch den Direktvermarkter fernsteuerbar ist und die Einspeisung viertelstundenscharf gemessen wird. Ausgenommen hiervon sind Anlagen bis 100 kW installierte Leistung, die den gesamten erzeugten Strom in das Netz einspeisen.
Sofern keine Eigenversorgung erfolgt, ist für einen Wechsel in die Direktvermarktung keine sonstige technische Umrüstung erforderlich.