e-netz Logo
Nahaufnahme einer Solaranlage auf einem Dach

Abschlagszahlungen für PV-Anlagen

Alle Informationen kompakt für Sie zusammengefasst

Die e-netz Südhessen kauft von den Betreiberinnen und Betreibern von Photovoltaik-Anlagen den erzeugten Strom zu gesetzlich vorgesehenen Preisen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des EEG verkauft e-netz Südhessen die von den Anlagenbetreibern abgenommene Energie an die Amprion GmbH als zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiter und finanziert so die Zahlungen an die Anlagenbetreiber.

Die Erzeugung der Anlagen erfolgt nicht gleichmäßig. Vielmehr werden in den Monaten April bis September etwa 75% der Energie erzeugt, nur 25% verteilen sich auf das verbleibende halbe Jahr. Der Weiterverkauf der Energie an Amprion ist der e-netz Südhessen jedoch nur für die monatlich tatsächlich zu erwartende Erzeugung und Einspeisung möglich und unterliegt damit den zuvor beschriebenen jahreszeitlichen Schwankungen.

Durch den fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung im Netzgebiet steigt das Volumen der auszuzahlenden Einspeisevergütung seit einigen Jahren deutlich an, so dass die e-netz Südhessen zeitweilig mehrere Millionen Euro mehr Abschläge an die Anlagenbetreiber auszahlt, als er bis zu diesem Termin durch den Weiterverkauf der Energie eingenommen hat. Diese Differenz wird in der Zukunft noch weiter zunehmen.

Seit 2012 muss die e-netz Südhessen diesen Umstand daher bei den Abschlägen berücksichtigen und die monatlichen Zahlungen entsprechend der monatlich zu erwartenden Erzeugung angleichen. Es ergibt sich damit die nachfolgende Zahlungsverteilung (jeweils in Prozent der zu erwartenden Jahressumme).

Januar* Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
2% 2% 3% 8% 8% 14% 15% 14% 12% 12% 8% 2%

* Jahresabrechnung

Es werden 11 Abschläge (Februar – Dezember) für die jeweils im Vormonat erzeugte Energie gezahlt. Im Januar erfolgt die Jahresabrechnung für das Vorjahr, die Abschläge werden so geplant, dass mit der Jahresrechnung im Normalfall noch etwa 2% der Jahressumme auszuzahlen sind.

Berücksichtigung schwankender Stromerzeugung von Photovoltaikanlagen bei der Abschlagsermittlung

Jährliche Schwankungen der Stromerzeugung von Photovoltaikanlagen werden bei der Ermittlung der Abschläge sachgerecht berücksichtigt. Die durchschnittliche Stromerzeugung von PV-Referenzanlagen im Netzgebiet der e-netz Südhessen werden dafür im Verhältnis zur Stromerzeugung des laufenden Jahres gesetzt. Es ergibt sich ein PV-Ausgleichsfaktor, der eine Über- bzw. Unterzahlung von Abschlagszahlungen möglichst geringhalten soll. Der PV-Ausgleichsfaktor wird bei der Ermittlung der Abschlagshöhe angewendet. Die jährlichen Abschläge sind auf der Jahresabrechnung ersichtlich. Für das Jahr 2020 wurde eine PV-Ausgleichsfaktor von 0,955 ermittelt. Details können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Jahr normiertes PV Profil
[kWh/kWp]
(über Referenzanlagen)
2011 985,2
2012 962,0
2013 857,4
2014 934,6
2015 918,4
2016 876,2
2017 933,7
2018 1007,0
2019 * 983,7
Mittelwert
(2011-2019)
939,8
   
PV-Ausgleichsfaktor:
(2020)
(= 939,8/983,7)
95,5%

* Für den Monat Dezember wurde der Wert des Vorjahres zugrunde gelegt