Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Verträgen und Datenaustausch zwischen der e-netz Südhessen AG und den Lieferanten, welche in unserem Netzgebiet Strom an Endkunden beliefern.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die exakten Prozesse zwischen Lieferant und Netzbetreiber zur Belieferung von Kunden mit Strom sowie die Zahlung der Netzentgelte.
Die Netzentgelte werden für die Nutzung unseres Netzes erhoben, denn wir investieren für Sie in die Optimierung, die Instandhaltung und den Betrieb der Leitungen, Schaltanlagen und Transformatoren.