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Nahaufnahme einer Ladestation auf einem gewerblichen Busparkplatz

Gewerbliche Ladesäulen anmelden: E-Mobilität für Ihr Unternehmen

Wenn alles richtig gemacht wird, ist Elektromobilität klimafreundlich, alltagstauglich und komfortabel zugleich.

Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass Sie Ihren Fuhrpark auf dem Grundstück Ihres Betriebs laden können – ob auf einem Stellplatz mit einer einfachen gewerblichen Wallbox oder an einer leistungsstarken gewerblichen Ladestation mit mehreren Ladepunkten. Idealerweise erfolgt das Laden mit Ökostrom. Damit die passende Ladesäule für Ihr Unternehmen schnell und sicher angeschlossen wird, sollten Sie alle Beteiligten frühzeitig einbinden.

Zur Orientierung: Wer ist wofür bei der Installation einer Ladestation für Unternehmen zuständig?

Bei der Installation, dem Anschluss und der Inbetriebnahme einer individuellen Ladelösung wie einer Wallbox für Firmenwagen sind wichtige Aufgaben zu erledigen. Die Rollen bzw. Zuständigkeiten sind dabei klar verteilt:

Sie selbst als Eigentumspartei, Verwaltung oder mietende Person einer Gewerbeimmobilie

  • Bereitstellung der Flächen für die gewerblichen Ladestationen (Park- und Ladeplatzkonzept)
  • Beauftragung eines zugelassenen Installateurs bzw. eines Planungsbüros für Elektrotechnik
  • Finanzierung der Ladeeinrichtungen, der Planungskosten sowie aller nötigen Installationsarbeiten

Ihr beteiligtes Planungsbüro und/oder Ihr beauftragter Installateur

  • Ansprechpartner für Beratung, Planung und Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes
  • Berücksichtigung der relevanten Gleichzeitigkeitsfaktoren
  • Ansprechpartner für alle Installationsarbeiten
  • Bedarfsprüfung und Anlagen-Check vor Ort
  • Fachlicher Austausch mit der e-netz Südhessen als Netzbetreiber
  • Anmeldung der Ladestation beim Netzbetreiber, Anschluss durch Installateur, Fertigmelden und Wartezeit

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Installateur, ob dieser alle konzeptionellen Aufgaben übernehmen kann oder Unterstützung durch ein Planungsbüro benötigt. Dies kann je nach Komplexität Ihres Projekts von Vorteil sein.

Die e-netz Südhessen als Netzbetreiber

  • Ansprechpartner für Infrastruktur und Netzbetrieb
  • Fachlicher Ansprechpartner für Ihr Planungsbüro und/oder Ihren Installateur
  • Überprüfung der eingereichten Planungsunterlagen und der angemeldeten Leistung
  • Netzauslastungsprüfung nach Anmelden der Ladeeinrichtung
  • Ggf. Verstärkung des Netzanschlusses (siehe „Ladeeinrichtung anmelden: Wichtige Schritte“)
  • Zustimmung zur Ladeeinrichtung (bis 11 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung ist keine Zustimmung nötig)
  • Inbetriebnahme der gewerblichen Ladestationen

Ihr Stromlieferant

  • Ansprechpartner rund um Tarife und Stromabrechnungen
  • Ggf. Förderung von Ladeeinrichtungen für Bestandskunden
  • Ggf. Angebot von Ökostromtarifen zur nachhaltigen Energieversorgung

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Schritt für Schritt zur gewerblichen Wallbox oder Ladesäule für Elektroautos

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für das Anmelden einer Wallbox oder einer Ladesäule zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Unternehmen. Nutzen Sie Ihre Ladestation für ein Elektroauto gewerblich und leisten Sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Mit einer Ladesäule für Dienstfahrzeuge zeigen Sie, dass Ihre Firma zukunftsorientiert handelt und erleichtern Ihren Mitarbeitenden das Arbeitsleben, indem sie die Firmenfahrzeuge direkt vor Ort aufladen können.

  1. Bedarf für die gewerbliche Ladestation klären und Fachbetrieb auswählen

    Bitten Sie Ihr Planungsbüro für Elektrotechnik oder Ihren Installateur, sich vor Beginn der konzeptionellen Arbeit mit der e-netz Südhessen auszutauschen, um zu klären, welche Ladepunkte auf Ihrem Grundstück installiert werden können – für realistische Erwartungen und eine von Anfang an effiziente Planungsphase. Das spart Zeit und schont Ihr Budget.

    Einen zugelassenen Installateur finden Sie mit unserer Installateursuche. Eine Planungshilfe gibt es im Downloadbereich unter Checkliste E-Mobilität.

    Zuständig: Sie als Kunde oder Kundin

  2. Angebot erstellen

    Nach der Ermittlung der für Ihr Unternehmen geeigneten Ladelösungen wird Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Installateur ein Angebot erstellen – als Projektgrundlage und für allseitige Planungssicherheit. Vor der Angebotserstellung empfiehlt sich ein Austausch mit der e-netz Südhessen.

    Zuständig: Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Installateur

  3. Gesamtplanung einreichen

    Ihr Planungsbüro oder Ihr Installateur ermittelt die Gesamtleistung Ihrer elektrischen Anlage und plant die Ladeleistung Ihres Fuhrparks. Dabei werden die Gleichzeitigkeitsfaktoren der installierten Verbraucher berücksichtigt. Sobald die Planung steht, wird sie an die e-netz Südhessen weitergegeben.

    Zuständig: Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Installateur

     

  4. Gesamtplanung und Netzauslastung prüfen

    Die e-netz Südhessen prüft die Gesamtplanung und stimmt diese mit Ihrem Planungsbüro bzw. mit Ihrem Installateur ab. Sobald die Planung freigegeben wurde, prüft die e-netz Südhessen die Auslastung von Netzanschluss und Ortsnetz. Anlagen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtladeleistung sind zustimmungs­pflichtig, um die Versorgungssicherheit der gewerblichen Ladesäulen gewährleisten zu können. In diesen Fällen kann auch eine Netzanschlussverstärkung und/oder die Installation eines eigenen Stromzählers erforderlich sein. Eine intelligente Steuerung der Anlage ist bei dieser Größenordnung in jedem Falle notwendig.

    Zuständig: die e-netz Südhessen

  5. Ladestationen anmelden

    Wenn Sie ein Planungsbüro hinzuziehen, wird sich Ihr Installateur mit diesem abstimmen. Sobald alle relevanten Daten zu Ihrer geplanten Wandladestation bzw. Ladesäule vorliegen, ist es die Aufgabe des ausführenden Installateurs, für die korrekte Anmeldung Ihrer gewerblichen Ladestationen bei der e-netz Südhessen zu sorgen. Eine intelligente Steuerung der Anlage ist bei dieser Größenordnung in jedem Falle notwendig.

    Zuständig: Ihr Installateur

  6. Ladestationen installieren

    Gemeinsam mit Ihrem Installateur nehmen wir Ihre neue Anlage in Betrieb. Bei Bedarf wird der bestehende Netzanschluss vorab verstärkt, damit die benötigte Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht. 

    Zuständig: die e-netz Südhessen sowie Ihr Installateur

  7. Ladestationen fertigmelden

    Ihr Installateur übernimmt die Fertigmeldung der Ladestation bzw. Wallbox für Ihre Firma an die e-netz Südhessen und weist Sie in die Bedienung der elektrischen Anlage ein. Einige Ladegeräte ermöglichen die Steuerung und Verbrauchsmessung per App.

    Zuständig: Sie und Ihr Installateur

  8. Inbetriebnahme

    Gemeinsam mit Ihrem Installateur nehmen wir Ihre neue Anlage in Betrieb. Bei Bedarf wird der bestehende Netzanschluss vorab verstärkt, damit die benötigte Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht.

    Zuständig: die e-netz Südhessen sowie Ihr Installateur

Was Sie finanziell für das Anmelden und Installieren einer Ladestation einplanen sollten

Zur Ermittlung eines konkreten Kostenrahmens für Ihre Budgetplanung ist ein Gespräch mit Ihrem Planungsbüro und/oder Ihrem Installateur nötig, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Erst nach Abschluss dieser Planungsphase und auf Basis entsprechender Angebote erhalten Sie einen Überblick über Ihre Gesamtkosten.

Die Gesamtinvestition verteilt sich auf fünf Bereiche und kann je nach Umfang der geplanten Maßnahmen stark variieren:

1. Kosten Ihrer Ladesäulen/Wallbox für Ihr Unternehmen sowie Ihrer Ladesteuerung

Gewerbliche Ladestationen werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Sie unterscheiden sich in Leistung, Ausstattung, Komfort und Design – entsprechend groß ist die Preisspanne. Auch Ladesteuerungen werden von unterschiedlichen ​Herstellern sowie mit unterschiedlicher Ausstattung und Funktionsweise angeboten. Fragen Sie am besten Ihren Installateur nach den Kosten einer für Sie passenden Lade- und Steuerungslösung.

2. Planungskosten Ihres Planungsbüros

Bei größeren Vorhaben empfehlen wir die Beauftragung eines Planungsbüros für Elektrotechnik. Eine fachlich fundierte und exakte Gesamtplanung kann Ihren laufenden Betrieb entlasten und die Projektumsetzung vorantreiben, sodass sich die Planungskosten in der Regel schnell amortisieren.

3. Installationskosten Ihres Installateurs

Im Idealfall ist Ihre elektrische Anlage bereits ausreichend dimensioniert und muss nur an die künftige Ladestation für Ihr Unternehmen angepasst werden. Sind beispielsweise Erd- und Stemmarbeiten, neue Kabelstränge oder ein neuer Zähler- und Sicherungskasten notwendig, steigen die Kosten entsprechend je nach Materialeinsatz und Arbeitsaufwand. Sprechen Sie vorher alles genau mit Ihrem Installateur ab und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.

Tipp: Kosten senken durch Eigenleistung
Wenn für die Einrichtung Ihrer elektrischen Anlage Erd- oder Stemmarbeiten nötig sind, können Sie die Gesamtkosten durch Eigenleistung reduzieren. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Installateur.

4. Kosten der e-netz Südhessen – Ihrer Netzbetreiber

Ob für Sie zusätzliche Kosten seitens der e-netz Südhessen entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Zustand Ihrer elektrischen Anlage sowie der Gesamtleistung Ihrer Ladeeinrichtung ab. Sprechen Sie auch hierzu mit Ihrem Installateur – er ist die fachliche Schnittstelle zwischen Ihnen und der e-netz Südhessen. Sollte eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses oder des vorgelagerten Netzes vor Ort nötig sein, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Was Sie zeitlich einplanen sollten

Da in der Region derzeit parallel sehr viele individuelle gewerbliche Ladestationen installiert werden, kann es zu Wartezeiten bei der Umsetzung kommen. Sprechen Sie mit Ihrem Planungsbüro und/oder Ihrem Installateur über mögliche Termine – je früher Sie mit der Planung und Beauftragung beginnen, desto besser.

Hinweis: Durch die Neuregelung des §14a EnWG dürfen Netzbetreiber die elektrische Leistung bestimmter Wallboxen und Ladesäulen zu Zeiten hoher Netzauslastung vorübergehend dimmen. Eine Mindestleistung von 4,2 kW steht währenddessen immer zur Verfügung. Im Gegenzug können Sie von reduzierten Netzentgelten profitieren. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Installateur beraten.

Ladeeinrichtung anmelden: Wichtige Schritte

  • Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Installateur sind Ihre wichtigsten Anlaufstellen

    Wenn Sie für Ihren Betrieb gewerbliche Ladestationen installieren möchten, gehen Ihnen sicher viele Fragen durch den Kopf: Woher weiß ich, ob meine elektrische Anlage geeignet ist, welche Vorgaben muss ich beachten, brauche ich eine Genehmigung, welche Ladeeinrichtungen passen zu meinem Betrieb, welche intelligente Steuerung kommt infrage und was kostet das Ganze?

    Ihr Planungsbüro für Elektrotechnik übernimmt die Gesamtplanung Ihrer Anlage. Auch einige Installateure bieten konzeptionelle Arbeiten an. In den meisten Fällen beschränken sich die Tätigkeiten jedoch auf die Überprüfung Ihrer elektrischen Anlage sowie auf die erforderlichen Installationsarbeiten. Im Idealfall ergänzen sich beide, arbeiten Hand in Hand und tauschen sich mit der e-netz Südhessen aus – für ein bestmögliches Ergebnis.

    Wichtig: Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Planungsbüro und/oder von Ihrem Installateur beraten. Diese klären mit der e-netz Südhessen, ob Ihre Vorstellungen umsetzbar sind und welche Ladeeinrichtungen ans Netz angeschlossen werden können. Bitte kaufen Sie erst nach dieser Klärung Ihre Ladeeinrichtungen.

    Einen zugelassenen Installateur in Ihrer Nähe finden Sie schnell und einfach mit unserer Installateursuche.

  • Netzverstärkungen und Netzausbau haben Einfluss auf Planungsdauer und Budget

    Sollte eine Netzverstärkung erforderlich sein, um Ihnen die gewünschte Leistung zur Verfügung stellen zu können, verlängert sich in der Regel die Planungszeit. Für den Netzausbau benötigt die e-netz Südhessen ebenfalls mehr Zeit – ggf. entstehen Ihnen auch Mehrkosten. In jedem Fall stimmen wir die mögliche Vorgehensweise eng mit Ihnen bzw. mit Ihrem Planungsbüro oder Ihrem Installateur ab.

  • Jede Ladeeinrichtung ist anmeldepflichtig

    Grundsätzlich müssen Sie alle Ladeeinrichtungen anmelden. Das geschieht über den ausführenden Installateur, damit die e-netz Südhessen die Versorgungssicherheit auf Basis der zu erwartenden maximalen Netzauslastung gewährleisten kann.

  • Ladeeinrichtungen ab 12 Kilovoltampere sind zustimmungspflichtig

    Ladeeinrichtungen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung sind zustimmungspflichtig und benötigen ggf. einen separaten Stromzähler – zudem muss durch die e-netz Südhessen geprüft werden, ob eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses oder des vorgelagerten Netzes vor Ort nötig ist.

  • Eine intelligente Steuerung kann Kosten senken

    Grundsätzlich empfiehlt sich eine intelligente Steuerung. Dadurch können Sie ggf. auch die Kosten einer Netzanschlussverstärkung vermeiden. Zudem bleibt es möglich, die Betriebskosten niedrig zu halten.

  • Stromlieferanten bieten Zuschüsse für Bestandskunden und -kundinnen 

    Einige Stromlieferanten bezuschussen aktuell die Finanzierung von Ladeeinrichtungen ihrer Bestandskunden und -kundinnen. Auch diverse andere Stellen wie Hausbanken oder Kommunen bieten Fördermöglichkeiten an. Fragen kann sich also für Sie lohnen. 

Fragen und Antworten zum Thema Ladeeinrichtung

Wie groß ist die Leistung meines Netzanschlusses und stehen mir ggf. noch ungenutzte Leistungsreserven zur Verfügung?

Um dies ermitteln zu können, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Dieser kann eine sog. „Stromflussmessung“ durchführen und so ermitteln, wie viel Leistung Sie aktuell abrufen – und ob ggf. noch Kapazitäten bestehen.

Was ist unter einer „begrenzten Leistung“ zu verstehen – und wo liegt der Unterschied zur „installierten Leistung“?

Die installierte Leistung ist stets höher als die begrenzte Leistung. Der begrenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert Ihrer Wallboxen insgesamt.

Was ist unter einem „Lastmanagementsystem“ zu verstehen – und wo liegt der Unterschied zwischen „dynamischem“ und „statischem“ Lastmanagement?

Ein Lastmanagementsystem sorgt dafür, dass Sie Ihre Ladepunkte am vorhandenen Netzanschluss optimal nutzen können, ohne dass eine Verstärkung Ihrer Anschlussleistung oder ein neuer Transformator für die Stromtankstelle nötig wird.

Beim statischen Lastmanagement wird eine festgelegte maximale Leistung auf die Ladepunkte aufgeteilt. Beim dynamischen Lastmanagement wird die aktuelle Leistung am Netzanschluss gemessen und die Ladeleistung dementsprechend angepasst. Man spricht in beiden Fällen auch vom„Intelligenten E-Laden“.

Wenden Sie sich für weitere Infos bitte an Ihren Installateur.
 

Wie viele Ladepunkte kann ich bei mir installieren?

Die mögliche Anzahl der Ladepunkte hängt von Ihrer verfügbaren Leistung am Hausanschluss ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren Installateur, um die vorliegende Kapazität zu überprüfen. Sollte Ihr künftiger Bedarf die aktuelle Leistung überschreiten, wird sich Ihr Installateur mit der e-netz Südhessen abstimmen, um ggf. Ihre Haustechnik sowie den Netzanschluss in Ihrem Auftrag anzupassen. Als Alternativlösung kann die Installation eines Lastmanagementsystems in Frage kommen.

Was ist eine „intelligente Steuerung“ und welche Vorteile bietet diese Lösung?

Bei einer intelligenten Steuerung können gezielt Energieflüsse gesteuert werden, um Ihre Kundenanlage und damit auch den Netzanschluss effizient auslasten und betreiben zu können. Zudem können Sie die Wallbox für Ihre Dienstwagen auch aus der Ferne regeln und z. B. den Ladevorgang starten oder stoppen – ganz einfach über Ihr Smartphone oder andere smarte Endgeräte.

Wenn Sie Ihren eigenen Solarstrom erzeugen sollten, können Sie per intelligenter Steuerung u. a. regeln, dass Ihr Solarstrom direkt in den Akku Ihres angeschlossenen Elektrofahrzeugs fließt.

Smartes Lademanagement ermöglicht auch, dass mehrere Ladesäulen an einem Netzanschluss betrieben werden können – ggf. ohne dass eine Netzanschlusserweiterung nötig wird.

Was ist ein FI-Schutzschalter und warum muss meine Ladeeinrichtung damit abgesichert werden?

Der FI-Schutzschalter ist eine Schutzeinrichtung, die den Strom zur Ladeeinrichtung unterbricht, wenn ein Fehler in der Installation vorliegt oder auftritt. Dies dient dem Schutz der beteiligten Personen.

Warum ist die Installation durch einen zugelassenen Fachbetrieb verpflichtend?

Nur ein Fachbetrieb ist in der Lage, Ihre Ladelösungen fach- und sachgerecht anzuschließen. Dies gewährleistet einen sicheren Betrieb.

Wo finde ich die Benennung des Flurstücks, auf dem meine Gewerbeimmobilie steht?

Die Angaben zum Flurstück sind dem Lageplan zu entnehmen. Entsprechende Informationen finden Sie auch auf dem Geoportal des Landes Hessen.

Warum sind Ladeeinrichtungen anmeldepflichtig – und manche zustimmungspflichtig?

Ladeeinrichtungen sind anmeldepflichtig, damit die e-netz Südhessen die Versorgungssicherheit auf Basis der zu erwartenden maximalen Netzauslastung gewährleisten kann. Ladeeinrichtungen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung sind zudem durch die e-netz Südhessen zustimmungspflichtig.

Kann ich meinen Fuhrpark mit der Photovolatik-Anlage meiner Gewerbeimmobilie aufladen?

Das hängt ganz individuell von Ihrer Haustechnik ab. Beispielsweise auch davon, wie leistungsfähig Ihre PV-Anlage ist und welches Energiespeichersystem Sie nutzen. Ihr Installateur kann am besten beurteilen, was vor Ort nötig ist, um Ihre E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom aufzuladen.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich über meine E-Ladelösung Ökostrom lade?

Fragen Sie Ihren Stromlieferanten nach Ökostrom-Tarifen, um die Energiewende in der Region mit voranzutreiben. Nur mit Ökostrom ist E-Mobilität eine zukunftsweisende Alternative zum konventionellen Individualverkehr.

Kann ich eine E-Ladelösung für mein Gewerbe mieten?

Eventuell bietet Ihr Stromlieferant spezielle Miet-Modelle an. Wenn Sie sich grundsätzlich für einen Kauf entscheiden, fragen Sie am besten ebenfalls an, ob die Anschaffung einer Wallbox für Dienstwagen von gewerblichen Bestandskunden und -kundinnen bezuschusst wird.

Kann ich die E-Autos meines Fuhrparks auf meinem Grundstück jederzeit ohne Unterbrechung laden?

Ja, außer wenn für Ihre Ladeeinrichtung bei der e-netz Südhessen individuell ein Steuergerät für netzdienliches Steuern/Laden beantragt worden ist – oder falls Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in Ihrer Haustechnik vorliegt.

Wie lange dauert ein Ladevorgang mit einer Ladelösung auf meinem Gewerbegrundstück?

Die Ladezeit ist von der Leistung Ihrer Ladelösung sowie von der Batteriekapazität Ihrer in den Fahrzeugen verbauten Akkus abhängig. Mit einer bedarfsgerechten Anlage dauert der Ladevorgang in der Regel nicht länger als über eine öffentliche Ladeeinrichtung. Selbst bei einer Leistungsdrosselung auf 4,2 kW durch den Netzbetreiber (§14a EnWG), kann in ca. zwei Stunden das Fahrzeug für eine Strecke von 50 km aufgeladen werden.

Wie finde ich öffentliche Ladeeinrichtungen, wenn ich die E-Autos meines Fuhrparks unterwegs laden möchte?

Die Bundesnetzagentur aktualisiert laufend eine Übersicht öffentlicher Ladeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Weitere Infos und Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur.

Wird E-Mobilität durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder von anderer Stelle aus gefördert?

Ja. Beispielsweise unterstützt die KfW Unternehmen, die Ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen. Dabei ist die Förderung mit dem Umweltbonus des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie mit regionalen Förderprogrammen kombinierbar. Zusätzlich können Sie von Steuervorteilen profitieren. Mehr Infos finden Sie unter kfw.de

Elektroladestation für Elektroautos in einer Tiefgarage

Öffentliche Ladesäulen auf Ihrem Grundstück

Wenn Sie auf Ihrem Gewerbegrundstück eine öffentliche Ladesäule anmelden und für E-Autos des allgemeinen Individualverkehrs zugänglich machen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir die optimale Ladelösung.

Anfrage per E-Mail senden

Aufladen der Elektroautobatterie auf der Straße

Öffentliche Ladesäulen für Kommunen anmelden

Die e-netz Südhessen unterstützt Ihre Kommune beim Aufbau der gewünschten Ladeinfrastruktur sowie bei der Inbetriebnahme, Pflege und Wartung von E-Ladestationen an kommunalen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum. Bedarfsgerecht und zukunftssicher.

Mehr Infos zur Einrichtung öffentlicher E-Ladestationen