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Gleichbehandlungsstelle

Unser Engagement für einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb

Die e-netz Südhessen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur nichtdiskriminierenden Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet. Hierzu haben die ENTEGA AG und die e-netz Südhessen gemäß § 7a Abs.5 EnWG unternehmensintern in einem Gleichbehandlungsprogramm die Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung von Informationen, zur Festlegung von Pflichten der Mitarbeitenden und mögliche Sanktionen festgelegt und eine Gleichbehandlungsstelle eingerichtet. Die Gleichbehandlungsstelle überwacht die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms.

Kontaktdaten der Gleichbehandlungsstelle

e-netz Südhessen AG
Gleichbehandlungsstelle
Dornheimer Weg 24
64293 Darmstadt

Weitere Informationen

Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG hat die Gleichbehandlungsstelle jährlich zum 31. März einen Bericht über die im Vorjahr getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu veröffentlichen.