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Steckerfertige PV-Anlage auf einem Dach einer Gartenlaube
©T.Vogler

Balkonkraftwerk anmelden: Solarstrom aus der sicheren Steckdose

Mit Solaranlagen für die Steckdose – sogenannten steckerfertigen Photovoltaikanlagen – können Sie sich bereits mit einem kleineren Budget an der Energiewende beteiligen.

Möchten Sie Strom für den Eigenverbrauch produzieren? Dann haben Sie vielleicht an ein eigenes Balkonkraftwerk gedacht. Ein solches Stecker-Solargerät besteht aus einem PV-Modul mit integriertem Wechselrichter. Dank einer Gesetzesänderung ist es nun noch einfacher, ein Balkonkraftwerk bei Ihnen zu Hause in Betrieb zu nehmen: Mit Inkrafttreten „Solar Paket 1“ im Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Als stromerzeugende Anlagen sind Photovoltaik-Steckeranlagen ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Zudem erlaubt der Gesetzgeber jetzt Solarmodule bis 2,0 kWp und eine maximale Wechselrichterleistung von 800 W. Für Ihre eigene Sicherheit muss die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und installiert sein.

Ihr vereinfachter Weg zum Balkonkraftwerk

Achten Sie beim Kauf einer sicheren Anlage bitte auf das CE-Zeichen. In Deutschland ist eine Leistung bis maximal 800 W zulässig. Als Mietpartei sollten Sie zudem Ihren Hausbesitzer oder Ihre Hausbesitzerin informieren. Bei der Einrichtung der Anlage empfehlen wir, eine Elektrofachkraft hinzuziehen. Nutzen Sie dafür unsere Installateursuche.

Neu: Balkonkraftwerke sind seit Mai 2024 nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden:
http://www.marktstammdatenregister.de 

FAQs zum Anmelden eines Balkonkraftwerks

Müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden? Ist die Anmeldung kostenfrei? Benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hausverwaltung? Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen.

Was muss ich beim Stromzähler beachten? Muss der Zähler getauscht werden?

Sie müssen sich um nichts kümmern. Sollte ein Austausch des Zählers erforderlich sein, kommen wir auf Sie zu.

Ist es möglich, dass vom Balkonkraftwerk erzeugter Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird?

Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass zeitweise eine kleine Menge Ihres erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wird. Deshalb bitten wir Sie im Anmeldeformular, zu erklären, dass Sie von einer Auszahlung der EEG-Vergütung absehen.

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Es besteht eine Anmeldepflicht bzw. Mitteilungspflicht. Sie müssen das Balkonkraftwerk nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen lassen. Die Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber war bis Mai 2024 gesetzlich vorgeschrieben.

Wie finde ich heraus, ob die e-netz Südhessen der richtige Netzbetreiber für mich ist?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, benutzen Sie einfach unsere Netzbetreibersuche. Hier finden Sie schnell heraus, ob wir für Ihr Gebiet zuständig sind. 

Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur anmelde?

In diesem Fall kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 (MaStRV) vorliegen, die ein Bußgeld mit sich zieht. Die Ansprüche des Anlagenbetreibers auf z.B. Einspeisevergütung und mögliche Fördergelder sind zudem erst nach vollständiger Registrierung im Marktstammdatenregister fällig. Um dieses Risiko auszuschließen, sollten Sie das Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Erhalte ich eine Einspeisevergütung?

In der Regel erfüllen die kleinen Solarmodule nicht die Voraussetzungen für eine Einspeisevergütung. Dafür ist eine klassische Photovoltaik-Anlage nötig.

Muss ich ein Gewerbe für mein Balkonkraftwerk anmelden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Muss ich als Mieter das Einverständnis vom Vermieter einholen?

In der Regel benötigen Sie die Genehmigung Ihres Vermieters. Prüfen Sie zur Sicherheit auch Ihren Mietvertrag im Hinblick auf ein mögliches Verbot.

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