Preise und sonstige Bedingungen
Für den Umbau der Messung stellen wir Ihnen einmalig einen Betrag gemäß unserem jeweils gültigem Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: Pflichtveröffentlichungen - Preisblatt Messstellenbetrieb unter der Position 2.1.2 Zusatzleistungen, „zusätzliche Ausstattung von Messstellen mit notwenigen technischen Einrichtungen“.
Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter Pflichtveröffentlichungen - Messstellenvertrag Strom zur Verfügung.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.