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Zwei eingebaute Smart Meter
Foto: juergenmai.de

Smart Meter beantragen – Der einfache Weg zum intelligenten Messsystem

Ab 2025 wird der Einbau intelligenter Messsysteme, auch bekannt als Smart Meter, für viele Haushalte und Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Diese Maßnahme unterstützt die Energiewende, indem sie den Energieverbrauch transparenter und effizienter gestaltet. Über unser Online-Formular können Sie jetzt ganz unkompliziert Ihr Smart Meter beantragen. Erledigen Sie den Wechsel schnell und einfach, um bestens auf die Zukunft vorbereitet zu sein. 

Mehr erfahren: Wenn Sie weitere Informationen zur Umstellung auf Smart Meter benötigen, besuchen Sie unsere Seite zur Umstellung auf digitale Zähler.

Bestellung Intelligentes Messsystem

Angaben zur Bestellung
Art der Messung

Bei den folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem (iMsys) aus:

  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob Sie mit Ihrem Mobiltelefon vor dem Zählerschrank Empfang haben.
  • Anlagen, in denen bereits ein iMsys verbaut ist
  • Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird
  • Anlagen die nicht den technischen Anschlussbedingungen genügen. Weitere Informationen finden Sie hier: TAB e-netz Südhessen
  • Die Umstellung von Messungen mit Doppeltarifzählern HT/NT (TAF2)
Angaben Besteller
Angaben zum Zählerwechsel
Abweichende Zählerwechseladresse

Preise und sonstige Bedingungen

Für den Umbau der Messung stellen wir Ihnen einmalig einen Betrag gemäß unserem jeweils gültigem Preisblatt in Rechnung.

Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite im Messstellenvertrag Strom zur Verfügung.

Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.

Auftragserteilung, Datenschutz und Widerrufsrecht

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diese Bestellung zu widerrufen.

Nach erfolgreicher Prüfung und dem Ablauf Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzung erfolgt innerhalb von 4 Monaten gemäß den Vorgaben des §34 Messstellenbetriebsgesetz.