Gas
Lieferantenrahmenvertrag Gas zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß § 110 EnWG, Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Fassung vom 22.03.2024 (KoV XIV, Inkrafttreten zum 1. Oktober 2024).