e-netz Logo
Montagefahrzeug der e-netz Südhessen parkt vor den Transformatoren einer Umspannanlage

Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag

Seit 01.04.2022 regelt der Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag die Beziehung zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder Letztverbraucher.

Der Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-20-160) vom 21. Dezember 2020 - konsolidierte Lesefassung. Hierin gibt es Regelungen über den elektronischen Datenaustausch, die Vertragslaufzeit und die Zahlungsmodalitäten. Um einen Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag mit uns abzuschließen, senden Sie bitte eine E-Mail an nachstehenden Ansprechpartner.