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Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom
Lieferantenrahmenvertrag Strom
gemäß der Festlegung BK6-20-160, Beschluss vom 21.12.2020
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch EDI
Anlage a zum Lieferantenrahmenvertrag
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
Anlage b zum Lieferantenrahmenvertrag
Zuordnungsvereinbarung
Anlage c zum Lieferantenrahmenvertrag
*Die e-netz Südhessen bietet neben dem Excel-Formular zusätzlich einen elektronischen Meldeweg für die Anweisung zur Sperrung an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen zum Vertragsmanagement, die Sie dem Kontaktdatenblatt entnehmen können. Bei Nutzung des elektronischen Meldeweges kommt der Vertrag gemäß BNetzA Beschluss BK6-17-168 mit einer Ergänzung in § 10 Nr. 6 zur Anwendung.